Dr. phil. Liselotte Staub
Psychotherapie und Familienrechtspsychologie

"Konflikte sind der tragische Ausdruck unerfüllter Erwartungen"

 

Familienrechtspsychologie

Die Familienrechtspsychologie beschäftigt sich mit konflikthaften familiären Beziehungen, die rechtlicher Einflussnahme bedürfen. Im Mittelpunkt stehen das Erleben und Verhalten beim Abbau und bei der Reorganisation bestehender familiärer Beziehungen. Die Familienrechtspsychologie ist ein Teilgebiet der Rechtspsychologie und nutzt als Bezugsrahmen und Aktionsfeld das geltende Familienrecht. 

Familienrechtspsychologische Gutachten

Meine Gutachtens- und Abklärungstätigkeit für Gerichte bezieht sich auf familienrechtspsychologische Fragen im zivilrechtlichen Kindesschutz:

  • Gutachten zur Regelung der elterlichen Sorge und Obhut und Bestimmung der Betreuungsanteile
  • Gutachten zur Beurteilung der Erziehungsfähigkeit von Eltern bzw. Einschätzung einer allfälliger Gefährdung des Kindeswohls
  • Gutachten zur Einschätzung der Notwendigkeit von pädagogischen und psychologischen Erziehungshilfen oder Kindesschutzmassnahmen
  • Gutachten zur fürsorglichen Unterbringung Minderjähriger oder Platzierung im Todesfall der Eltern.

Bearbeitungszeit

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für entscheidorientierte Gutachten liegt bei drei Monaten. Bei interventionsorientierten Gutachten bestimmt die Fallproblematik den Bearbeitungszeitraum. Sind die Interventionen nicht zielführend, wird in der Regel spätestens nach sechs Monaten ein entscheidorientiertes Vorgehen verfolgt. Kurzgutachten mit spezifischer Fragestellung werden innerhalb von zwei Monaten erstellt.

Qualitätssicherung

Im Interesse der Qualitätssicherung und Ressourcenoptimierung ziehe ich je nach Fragestellung, Kapazität und Zeitaufwand eine Mitarbeiterin hinzu und lasse mir vom Auftraggeber eine entsprechende Delegationsbefugnis erteilen.

In meiner Gutachtenstätigkeit berücksichtige ich die Empfehlungen der Kommission „Qualitätssicherung für das Gutachterwesen in der Kinder und Jugendpsychiatrie“ und der „Guidelines for Child Custody Evaluations in Divorce Proceedings“ der American Psychological Association, aber insbesondere die in meinem Praxishandbuch referierten Leitlinien.

Honorarforderung

Die Kosten für ein Gutachten werden nach Aufwand berechnet.  

Elternmediation / Angeordnete Beratung

Für die KESB und die Gerichte nehme ich Aufträge für gerichtlich angeordnete Elternmediationen gem. Art. 307 ZGB oder freiwillige Elternmediationen entgegen. Diese psychoedukative Kindesschutz-Massnahme zielt darauf ab, die elterlichen Kompetenzen zu fördern und bei Strittigkeit der Eltern eine gemeinsam getragene Lösung zu finden.

Zum Vorgehen

  • Anlässlich einer kurzen telefonischen Falldarstellung beurteile ich die Indikation und verweise gegebenenfalls auf zielführendere Massnahmen.
  • Der schriftliche Auftrag beinhaltet Angaben über die Ausgangslage, die zu bearbeitenden Themen und entsprechende Zielvorstellungen sowie den Detaillierungsgrad der erwarteten Rückmeldungen nach Abschluss oder Abbruch der Elternmediation.
  • Das Aufgebot an die Eltern zu einer ersten gemeinsamen - oder falls gewünscht getrennten – Sitzung erfolgt schriftlich.
  • Die Dauer der Mediation wird von der Art und dem Ausmass der Familienproblematik bestimmt. In der Regel werden fünf Sitzungen durchgeführt. Nach gegenseitiger Absprache und gegebener Indikation kann die Mediation um weitere fünf Sitzungen verlängert werden.

Honorarforderung

Bei der Elternmediation beträgt der Stundenansatz CHF 220 für Paarsitzungen und CHF 190 für Einzelsitzungen.

Erinnerungskontakte

Im Auftrag der KESB oder des Gerichts führe ich Erinnerungskontakte durch. 

Honorarforderung

Der Stundenansatz für die Vorbereitung, Vorgespräche und Erinnerungskontakte beträgt CHF 220.

Referate und Lehrtätigkeit

Als Spezialistin für Familienrechtspsychologie im Allgemeinen und für den zivilrechtlichen Kindesschutz im Besonderen referiere ich an Ausbildungsinstituten, Kliniken und Behörden zu gewünschten Themen.

Honorarforderung

  • Einzelreferate zwischen 60 und 90 Minuten CHF 800 - 1000
  • halbtägige Weiterbildungen (inkl. Vorbereitung) CHF 1300
  • ganztägige Weiterbildungen (inkl. Vorbereitung) CHF 2500

Supervision

Ich berate und supervidiere Behörden oder Behördenmitglieder der KESB, familienrechtspsychologische Sachverständige und Fachpersonen in der sozialen Arbeit bei Fragen der Fallführung.

Der Stundenansatz beträgt CHF 220 für Einzelpersonen und CHF 250 für Gruppen.